Hydraulik.

Wenn wir über Hydraulik sprechen, dann sprechen wir über die Verwendung von Flüssigkeit – meist ein spezielles Mineralöl – zur Signal-, Kraft- und Energieübertragung. Hydraulikprodukte sind immer dort die richtige Wahl, wo Sie Maschinen und andere schwere Lasten unterschiedlichster Art auf wenig Raum schnell und sicher heben, drücken oder pressen müssen.

Oft gilt es dabei auch hohe Drücke aufzubringen oder große Drehmomente zu erzeugen. Typische Anwendungen sind Montage- oder Reparaturarbeiten, aber auch alle Arbeiten, bei denen es auf gute Feinjustierbarkeit und kräfteschonendes Arbeiten ankommt. Das kann während des Produktionsprozesses der Fall sein oder auch auf der Baustelle.

Darauf müssen Sie beim Einsatz hydraulischer Systeme achten:

  • Stellen Sie Hydraulikzylinder immer auf ebene Flächen mit ausreichender Tragfähigkeit.
  • Stellen Sie sich nie in die Kraftlinie.
  • Heben Sie Lasten langsam und kontrollieren Sie immer den Druck.
  • Sehen Sie Probleme voraus und treffen Sie Maßnahmen, um diese zu vermeiden.
  • Verwenden Sie Hydraulikzylinder nicht ohne Druckstück.
  • Stellen Sie sicher, dass das Druckstück des Zylinders Kontakt mit der zu hebenden Last hat.
  • Arbeiten Sie nie unter einer Last, die mit einem Zylinder gehoben wird.
  • Schützen Sie das Gewinde des Zylinders, da es zum Befestigen von Zubehör benötigt wird.
  • Achten Sie darauf, dass Zylinder nie durch die Hydraulikkupplungen angehoben werden.

Formeln.

Wenn Sie die Kraft, den Betriebsdruck oder die wirksame Kolbenfläche des Zylinders bestimmen möchten und Sie zwei der Variablen kennen, dann können Sie folgende Formel zur Bestimmung des gesuchten Wertes verwenden:

Kraft = Betriebsdruck x Wirksame Kolbenfläche

Um die benötigte Ölmenge für einen Zylinder zu berechnen, verwenden Sie folgende Formel:

Ölvolumen = Wirksame Kolbenfläche des Zylinders x Zylinderhub

Rechtsgrundlagen.

Es gelten im Wesentlichen die folgenden deutschen und europäischen Vorschriften und Normen: DIN EN 15021, DIN EN 15429, DGUV G 309-007 und DGUV G 309-008.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind in TRBS 1201 und TRBS 1203 definiert.

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