Unser Prüfservice im Überblick.

Einfach ein sicheres Gefühl.

Arbeitssicherheit steht für Sie mit an erster Stelle? Für uns bei LASH+LIFT auch. Deshalb sind neben einem breiten Produktportfolio auch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Betriebsmittel fest in unserem Angebot verankert. So halten wir Ihnen nicht nur den Kopf für Ihre eigentlichen Aufgaben frei, sondern geben Ihnen auch das gute Gefühl, ein Höchstmaß an Produkt- und Rechtssicherheit zu erhalten.

Neben dem Prüfservice für Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Hebezeuge nach DGUV-Regel 100-500 (ehemals BGR 500/2.8) und EN 13155 prüfen und reparieren wir auch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV-Regel 112-198 (ehemals BGR 198) und Zurrmittel nach DGUV-Regel 214-003 (ehemals BGI 649); VDI 2700; VDI 2701; VDI 2702. Für Österreich gilt die Einhaltung der AMVO.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen detaillierten Nachweis über den Zustand Ihrer Arbeitsmittel.

Gute Gründe: Warum Sie mit lückenlosen Prüfungen gut beraten sind.

  • Prüfungen von Betriebsmitteln sind gesetzlich vorgeschrieben. Vermeiden Sie Haftungsrisiken und schaffen Sie höchstmögliche Sicherheit.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Ein hoher Standard beim Arbeitsschutz ist oft ein wichtiges Kriterium bei der Auftragsvergabe. Und: Arbeitsunfälle bedeuten meist Kosten, deren Höhe oft unterschätzt wird.
  • Arbeitsunfälle sind immer mit persönlichem Leid und manchmal lebenslangen Folgen für Betroffene verbunden.

Das prüfen wir für Sie:

  • Lastaufnahmemittel
  • Anschlagmittel
  • Hebezeuge
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Ladungssicherung
  • Tragmittel (Krane)
  • Hubtische, Hebebühnen und Verladerampen
  • Arbeitsbühnen und Arbeitskörbe
  • Tür- und Toranlagen
  • Kraftbetriebene Betriebsmittel
  • PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Rettungsgeräte
  • Hebekissen
  • Leitern und Tritte
  • Regale
  • Flurfördermitgängerfahrzeuge
  • Ortsveränderliche und ortsfeste Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel

Rechtsgrundlage.

Prüfung von Betriebsmitteln: Auszug relevanter Normen und Richtlinien.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
  • DGUV R 100-500 (ehemals BGR 500 Kapitel 2.8 bzw. UVV VBG 9a).
  • ZH 1/324 (Merkblatt für den Gebrauch von Hebebändern aus synthetischen Fasern).
  • BGI 556 (Sicherheitslehrbrief für Anschläger).
  • DIN EN 1492-1 (Hebebänder).
  • DIN EN 1492-2 (Rundschlingen).
  • DIN EN 818 Teil 1 bis 6 (Rundstahlketten für Hebezwecke).
  • Österreich: Arbeitsmittelverordnung (AMVO).
  • Werksnormen.

Übersicht prüfpflichtiger Arbeitsmittel nach BetrSichV.

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SpanSet App "Inspektor".

Die "Inspektor" App zeigt Ihnen, worauf Sie bei der regelmäßigen Sichtprüfung von Auffanggurte, Verbindungsmittel und Haken achten müssen.

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