Krantechnik.

Wissenswertes rund um den Kran.

Ob Be- und Entladen in der Logistik, ob Montage, Fertigung oder Lager: Unser Produktbereich Krantechnik umfasst alle Kran-varianten vom Wandschwenkkran über Säulenschwenkkrane und Portalkrane bis zum Brückenkran.

So erhalten Sie bei LASH+LIFT für jede gewünschte Anwendung, jede Umgebung und jede Fertigungsanforderung den genau passenden Kran. Zusätzlich finden Sie bei uns auch eine große Vielfalt an Zubehör wie Kranseile, Haken und mehr – immer in hoher und geprüfter Qualität. Lernen Sie jetzt unser umfassendes Produktprogramm rund um die Krantechnik kennen und lassen Sie sich direkt bei Ihnen vor Ort beraten.

Der richtige Kran für Ihre Anwendung.

Zahllose Produktions- und Arbeitsprozesse in Industrie und Gewerbe sind ohne die moderne Krantechnik kaum denkbar. Ganz gleich, ob es um schwere oder leichtere Lasten geht. Entscheidend ist dabei, das System zu finden, das den jeweiligen Anforderungen bestmöglich entspricht. Denn nur dann sind hohe Sicherheit und hohe Effizienz gewährleistet.

Unsere Spezialisten sind für Sie da und beraten Sie ausführlich. Von mobilen bis zu stationären Systemen, vom Innen- bis zum Außenbereich. Das gilt selbstverständlich auch für das individuell passenden Zubehör wie Hebezeuge, verschiedene Kranbefestigungen und mehr.

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Diese Grundvoraussetzungen gelten für das Bedienen von Kranen:

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Ausnahmen gelten während der Ausbildung unter Aufsicht).
  • Körperliche und geistige Eignung.
  • Unterweisung (Ausbildung) und Beauftragung

Darauf müssen Sie während Kranarbeiten achten:

  • Last bzw. Hakenflasche bei allen Kranbewegungen beobachten. Ist das nicht möglich, den Kran nur auf Zeichen einer einweisenden Person steuern.
  • Bei Gefahr Warnzeichen geben.
  • Lasten möglichst nicht über Personen hinwegfahren; bei einer kraftschlüssigen Lastaufnahme ist dies verboten.
  • Von Hand angeschlagene Lasten erst auf Zeichen der anschlagenden, einweisenden oder verantwortlichen Person bewegen.
  • keine unsachgemäß angeschlagenen Lasten befördern.
  • Steuereinrichtung im Handbereich halten, solange die Last am Kran hängt.
  • Keine Endstellungen anfahren, die nur durch Notendschalter oder Rutschkupplungen begrenzt sind.
  • Krane und Anschlagmittel nicht über die zulässige Last hinaus belasten.
  • Keine Personen mit der Last oder Lastaufnahmeeinrichtung befördern.
  • Bei sicherheitsrelevanten Mängeln Kranbetrieb sofort einstellen und Verantwortliche informieren.
  • Als Kranführer/in Persönliche Schutzausrüstung benutzen.

Rechtsgrundlagen.

Es gelten im Wesentlichen die folgenden deutschen und europäischen Vorschriften und Normen: DIN EN 13001, DIN EN 14492, DGUV-G 309-001 und DGUV-G 309-006.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind in TRBS 1201 und TRBS 1203 definiert.

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • DGUV Grundsatz 309-003 Auswahl,Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
  • DGUV Grundsatz 309-001 – Prüfung von Kranen (bisher: BGG/GUV-G 905)

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