Einwegverzurrung.

Beim Einwegverzurren werden mehrere Teile kombiniert, um die Ladung zu sichern. Da der Spanngurt meist beim Empfänger verbleibt, bietet Ihnen die günstige Einweglösung oft wirtschaftliche Vorteile gegenüber wiederverwendbaren Bändern. Einwegverzurrungen mit Einwegzurrband und Schnallen eignen sich für Transporter und Lkw, aber auch für Verzurrungen in Containern beim Transport auf Schiffen oder in Eisenbahnwaggons.

EasyLashtex Gewebtes Gurtband.

Als Lösung zur Einwegverzurrung bietet unser gewebtes Gurtband eine ideale Alternative zu Stahlbändern. Das System zeichnet sich durch hohe Festigkeit bei geringem Gewicht aus. Es schont empfindliche Güter und eignet sich für den Transport per Container, Bahn und Schiff weltweit. Das gewebte Band ist anwendungsfreundlich, witterungsbeständig und korrosionsfrei.

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Bandspanner.

Je nach Ausführung sind unsere Bandspanner geeignet für die Bandbreiten bis 25, 40 oder 50 mm. Ausgerüstet mit einer Schneidvorrichtung ermöglichen die Spanner ein schnelles und einfaches Arbeiten. – Mit der Dynamic Load Ratchet wird das Spannelement zum Systembestandteil, hält die Vorspannung selbst unter widrigsten Verhältnissen – etwa im Seetransport mit dauernder Bewegung – und kann bei Bedarf nachgespannt werden.

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Rechtsgrundlagen.

Zwei Regelwerke beschäftigen sich mit der Berechnung der Ladungssicherung in Deutschland.

  1. Berechnung von Sicherungskräften VDI 2700 Blatt 2 vom Juli 2014. Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

  2. Berechnung von Zurrkräften DIN EN 12195-1 in der Fassung vom Juni 2021. Anerkennung der DIN EN 12195-1:2021 in Verbindung mit der VDI, Blatt 2:2014 als anerkannte Regeln der Technik. Europaweit war die DIN EN 12195-1:2021 schon länger gültig. Seit Mitte 2016 gilt dieses Regelwerk in Verbindung mit der VDI 2700 Blatt 2:2014 bundesweit als anerkannter Stand der Technik und ist so umzusetzen.

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

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